Erstellung der Jahresberichte gem. hessischer Eigenkontrollverordnung (EKVO)
Die regelmäßige Überwachung von Abwasseranlagen hinsichtlich des ordnungsgemäßen Betriebes und der Einhaltung der Anforderungen hat der Unternehmer der Abwasseranlage (entsprechend § 61 WHG in Verbindung mit § 40 HWG und der EKVO) eigenverantwortlich sicherzustellen. Die Ergebnisse sind in jährlichen Eigenkontrollberichten zu dokumentieren und den zuständigen Wasserbehörden vorzulegen.
Die Übermittlung der Daten der Eigenkontrolle an die zuständige Behörde erfolgt nach der neuen EKVO im Regelfall auf der Basis des von dem Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) zur Verfügung gestellten Datenverarbeitungsprogramms und ergänzend durch einen Erläuterungsbericht (§ 7 EKVO). Lediglich für gewerbliche und industrielle Anlagen erfolgt die Berichterstattung ausschließlich in schriftlicher Form.
Es gibt sogenannte Mustervordrucke Eigenkontrolljahresberichte für folgende Anlagen:
- Eigenkontrolle von Abwasserkanälen und –leitungen Mustervordruck 1
- Eigenkontrolle von Regenentlastungen und Regenrückhaltebecken Mustervordruck 2
- Eigenkontrolle von direkt in das Gewässer einleitenden Abwasserbehandlungsanlagen mit biologischen Reinigungsstufen (ohne Kleinkläranlagen) Mustervordruck 3
- Eigenkontrolle von Kleinkläranlagen und Sammelbehältern Mustervordruck 4
- Eigenkontrolle von Abwasserbehandlungsanlagen mit chemischen, physikalischen oder chemisch-physikalischen Reinigungsstufen und von indirekteinleitenden Abwasserbehandlungsanlagen mit biologischen Reinigungsstufen Mustervordruck 5
Programm zur Erstellung der Jahresberichte nach EKVO (EKVO-Client)
Für die Erstellung der Jahresberichte (für Mustervordrucke 1, 3 u. 4) steht ein Programm zur Verfügung (EKVO-Client).
Mit diesem Programm können die erfassten Daten im Mustervordruckformat ausgedruckt, per E-Mail versendet und in den Folgejahren weiterverwendet werden.
Es wird Betreibern von
- kommunalen Abwasseranlagen,
- von Kleinkläranlagen und deren Beauftragten (z.B. zertifizierten Wartungsunternehmen)
- Kanalisationen sowie deren Beauftragten (z.B. Ingenieurbüros)
unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Die erfassten Daten werden in einer Datenbank abgelegt, können als Bericht abgespeichert und per E-Mail direkt der zuständigen Behörde zugesandt werden. Programmupdates können aus dem Menü (Administration) heraus automatisch angefordert werden. Weiterhin sind sogenannte EKVO-Kenndaten im Programm hinterlegt, welche ebenfalls aktualisiert werden müssen. Hierbei handelt es sich um die „Stammdaten“ der Anlagen, wie Adressen, Betreiber, zuständige Behörde, Kleinkläranlagen-Codes etc. Änderungen bei Adressen, Zuständigkeiten, Zuordnung von Kanalnetzen und deren Teilbereichen sind der zuständigen Wasserbehörde mitzuteilen bzw. mit dieser abzustimmen. Die Änderungen der Kenndaten werden dann durch das HLUG durchgeführt und als „aktuelle EKVO-Kenndaten“ auf der Homepage des HLUG zum Download bereitgestellt.
Eine Import-Schnittstelle zu anderen Programmen sowie die zugehörende Schnittstellenbeschreibung stehen ebenso zur Verfügung wie ein Import- / Exportmenü zum Austausch von Dateien (z.B. zwischen Kommune / Ingenieurbüro oder KA-Betreiber und Wartungsfirma).
Die Lauffähigkeit dieses Produktes wurde für alle Windows-Betriebssysteme ab 2000 getestet.
1. zum EKVO-Client-Programm-Download
(Version 3.2.3.400 vom 17.01.2011)
Nach Installation des EKVO-Client (Programm zu Erstellung der EKVO-Jahresberichte) müssen die Kenndaten ("Stammdaten" der Abwasseranlagen) aktualisiert werden!!!
2. aktuelle
EKVO-Kenndaten vom 06.02.2012 12:42 Uhr als Zip-Datei zum Download
Diese Datei "Speichern", nicht "Öffnen" oder "Entpacken".
(Der Import von Kenndaten ist nur ab der Version 3.2.3.400 möglich.)
Hinweis:
Update auf Version 3.2.3.400 von früheren Versionen ist nicht möglich.
Programm-CD
Sofern Sie keine Möglichkeit für einen Download über diese Seiten haben, können Sie eine Programm-CD unentgeltlich über nachfolgende Adresse anfordern:
Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie
Rheingaustrasse 186
Dezernat W2 D-65203 Wiesbaden
Telefon: 0611-6939560
Anhang 4 der neuen EKVO regelt die Eigenkontrolle von Kleinkläranlagen und Sammelbehältern.
Für die Wartung hat die Unternehmerin oder der Unternehmer der Anlage einen Wartungsvertrag mit Fachkundigen zu schließen. Dieser Nachweis gilt als erbracht, wenn der Betrieb, die Stelle oder die Unternehmerin oder der Unternehmer der Kleinkläranlage über eine Zertifizierung verfügt, die den Anforderungen (Qualifikation des Wartungspersonals, Fortbildung, technische Mindestausstattung) der "Geschäftsordnung zur Zertifizierung von Fachunternehmen für die Wartung von Kleinkläranlagen" der Landesverbände der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) entspricht.
Die Anforderungen sind ebenfalls erfüllt, wenn der Betrieb, die Stelle oder die Unternehmerin oder der Unternehmer der Kleinkläranlage die Einhaltung der dem Zertifikat zu Grunde liegenden Anforderungen nachweist.
Nähere Informationen erhalten Sie beim:
DWA Landesverband Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland
Frauenlobplatz 2
55118 Mainz
E-Mail-Kontakt
Eine Liste der von der DWA zertifizierten Fachunternehmen finden Sie auf der Seite: http://www.dwa.de/rwservice/kka/index.htm
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