Wasserstand
Erläuterung zu den Hochwasser-Meldestufen
Um die betroffenen Gemeinden im Falle einer Hochwassergefahr in die Lage zu versetzen, rechtzeitig entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten, ist ein Melde- und Warnsystem eingerichtet worden.
Dieses System ist auf drei Meldestufen aufgebaut:
- Meldestufe I:
Meldebeginn überschritten, stellenweise kleine Ausuferungen. - Meldestufe II:
Flächenhafte Überflutung ufernaher Grundstücke, leichte Verkehrsbehinderungen auf Gemeinde- und Hauptverkehrsstraßen, Gefährdung einzelner Gebäude, Überflutung von Kellern. - Meldestufe III:
Bebaute Gebiete in größerem Umfang überflutet, Sperrung von überörtlichen Verkehrsverbindungen, Einsatz von Deich- und Wasserwehr erforderlich.