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Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie
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Erdwärme

der Kochbrunnen in Wiesbaden

Die Erdwärme oder Geothermie gehört zu den regenerativen Energien in Hessen. Sie hat viele Vorteile: Erdwärme steht jederzeit und überall zur Verfügung, unabhängig von Klima und Jahreszeit, Erdwärme ist äußerst zuverlässig, Erdwärme ist nach menschlichem Ermessen unerschöpflich.

Mit dem heutigen Stand der Technik lässt sich die Erdwärme sowohl oberflächennah als auch in großen Tiefenbereichen von bis zu 5000 Metern und mehr nutzen. Die niedrigen Temperaturen in den oberen Erdschichten eignen sich vor allem zum Heizen von Gebäuden im privaten Bereich. Weit verbreitet ist dabei der Einsatz wartungsarmer Erdwärmesonden.

Die in größeren Tiefen vorhandenen Energiepotenziale können über geothermische Tiefensonden, über die Förderung von Thermalwässern oder durch die Errichtung von geothermischen Kraftwerken genutzt werden (Broschüre: Nutzung tiefer Geothermie in Hessen).

Mit dem Erlass „Anforderungen des Gewässerschutzes an Erdwärmesonden“ (Fundstelle: StAnz. 15, S. 1150; www.staatsanzeiger-hessen.de >> Suchbegriff „Erdwärme“) vom 25. März 2010 hat das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) das Genehmigungsverfahren für Erdwärmesonden und –kollektoren im privaten Bereich mit einer Heizleistung bis 30 kW neu geregelt.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird zwischen Standorten unterschieden, die im Hinblick auf den Schutz des Grundwassers durch das HLUG als günstig, ungünstig oder unzulässig beurteilt werden. Diese Standorte bzw. Gebiete sind in der Karte „Hydrogeologische und wasserwirtschaftliche Standortbeurteilung für die Errichtung von Erdwärmesonden in Hessen“ dargestellt.

Die der Standortbeurteilung zugrunde liegenden Anforderungen an Bauausführung und Betrieb stellen hierbei die Mindestanforderungen für Erdwärmesonden bzw. -kollektoren dar. Weitergehende Erläuterungen zur Standortbeurteilung und zum Genehmigungsverfahren können dem Leitfaden Erdwärmenutzung in Hessen entnommen werden, der kostenlos bei den Unteren Wasserbehörden und dem HLUG bezogen werden kann.