Zone
I
(Fassungsbereich)
In diesem Bereich um die Wassergewinnungsanlage (bis ca.
50 m) und in ihrer unmittelbaren Umgebung muss jegliche Verunreinigung
unterbleiben. Eine Flächennutzung, gleich welcher Art, ist daher
nicht zugelassen.
Zone II
(engere Schutzzone)
Diese Zone wird in der Regel so abgegrenzt, dass die Fließzeit des Grundwassers
vom äußersten Rand der Schutzzone bis zur Fassung mind. 50 Tage beträgt.
In dieser Zeit können bakteriologische Verunreinigungen absterben.
Zone III
(weitere Schutzzone)
Sie wird in der Regel bis zur Grenze des Einzugsgebietes der Fassung ausgedehnt
und erfasst damit das gesamte der Fassung zufließende Grundwasser.
Im Bereich der staatlich anerkannten Heilquellen wird neben dem qualitativen
Schutz auch ein quantitativer Schutz betrieben.
Im HLUG erfolgt die zentrale Erfassung und Darstellung der festgesetzten und
im Verfahren befindlichen Wasserschutzgebiete in enger Zusammenarbeit mit den
Regierungspräsidien.
| Wasserschutzgebiete |
Anzahl / Fläche in km² |
| Stand: Januar 2005 |
TWS |
HQS |
| Im Verfahren |
370 / 2050 |
11 / 270 |
| Festgesetzt |
1747 / 5850 |
23 / 1400 |
Die aktuellen Karten der Wasserschutzgebiete werden als analoge Karten in den
Maßstäben 1:25.000 bis 1:200.000 oder als
digitale Karten abgegeben.