Die
Lärmbelastungen im Emittentennahbereich des Straßenverkehrs verursachen ein
Lebenszeitrisiko, das um den Faktor 10 höher liegt als das Lebenszeitrisiko,
das für krebserregende Luftschadstoffe ermittelt wurde. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, veröffentlicht im Bundesgesundheitsblatt.
Das HLUG muss daher den Lärm ebenso bekämpfen wie alle anderen schädlichen Umwelteinwirkungen. Zu den Aufgaben des Lärmschutzes in der HLUG gehören:
§ 47 a Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Um Lärm erfolgreich bekämpfen zu können, müssen die durch ihn verursachten Belastungen erfaßt werden. Dies kann durch Messung oder Berechnung erfolgen. Es gilt, Emissionen und Immissionen zu erfassen und ihre Auswirkungen auf die Umwelt festzustellen.
Lärmmessungen werden mit Schallpegelmeßgeräten und Lärmberechnungen mit Schallausbreitungsprogrammen vorgenommen; so etwas wie das hier dargestellte Lärmometer (im Sinne eines Thermometers) gibt es nicht. Zum Verständnis der dB(A)-Skala ist eine solche Darstellung aber manchmal ganz hilfreich. Begriffe
Weiterführende Informationen
- Lärmminderung
in Schulen - ein Thema auf der Tagung „Akustische
und energetische Schulraumsanierung“, am 1. April 2009 im Kurhaus
in Wiesbaden.
- Broschüre "Lärmminderung in Schulen",
2. Auflage

- Informationen und Karten zur Lärmminderungsplanung im Hessischen
Umweltatlas.
- Lärmkarten des regionalen Dialogforums Flughafen Frankfurt



