Ergebnisse einer repräsentativen, landesweiten Telefonbefragung 2006
Ergebnisse einer repräsentativen, landesweiten Telefonbefragung 2004
Lärm zählt zu den am häufigsten genannten Umweltproblemen
in Wohngebieten der Bevölkerung.
Dabei ist Lärm an sich kein physikalisches Phänomen. Die allgemeine
Definition des Begriffs "Lärm" als "unerwünschter
Schall" impliziert schon, dass erst die Wahrnehmung und Bewertung eines
Geräusches durch betroffene Menschen ein Geräusch zum Lärm
macht. Um nun Information über die Betroffenheit der Bevölkerung
durch Lärm zu erhalten und hieraus Schwerpunkte für die
Lärmminderungspolitik ableiten zu können, bietet es sich an, die
Menschen nach ihrer Lärmbetroffenheit zu befragen.
Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft
vor erheblicher Belästigung durch schädliche Umwelteinwirkungen
(und dazu gehören auch Lärmgeräusche) zu schützen. Entsprechend
gilt es, das Ausmaß der Lärmbelästigung in der Bevölkerung
kennen zulernen.
Zu diesem Zweck hat das Land Hessen - vertreten durch das Hessische Ministerium
für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (HMULV)
– die Durchführung einer repräsentativen Umfrage zur Lärmbelästigung
der Bevölkerung von Hessen in Auftrag gegeben. Die Befragung wurde
von Mitte Juli bis Anfang Oktober 2004 in Form telefonischer Interviews
durchgeführt.
1500 auswertfähige, telefonische Interviews - 500 in jedem der drei
Regierungsbezirke Darmstadt, Gießen, Kassel – waren zu realisieren.



