Hessenloewe
suchen
Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie
Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie

home
presse
kontakt
downloads
publikationen
veranstaltungen
impressum


Sie sind hier: HLUG > Luft > Allgemeines > Grenzwerte

Grenzwerte

Im Folgenden finden Sie Verweise auf die wichtigsten Grenzwerte für Schadstoffkonzentrationen in der Luft.


Die Grundlage der Luftreinhaltung bildet in Deutschland das 1974 in Kraft getretene Bundes-Immissionsschutzgesetz, in dem es in § 1 heißt:

Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen … zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.

Im Jahr 2002 wurden das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), die Verordnung über Immissionswerte (22. BImSchV) und die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) novelliert; die 33. BImSchV wurde im Sommer 2004 verabschiedet. Anlass für die Novellierungen war die Umsetzung der neuen europäischen Luftreinhaltestrategie in nationales Recht, zu der die Bundesrepublik Deutschland als EG-Mitgliedstaat verpflichtet ist.

Grundlage der neuen europäischen Luftreinhaltestrategie sind die Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie (Richtlinie 96/62/EG von 1996) und entsprechende Tochterrichtlinien, in welchen Grenzwerte für verschiedene Schadstoffkomponenten festgeschrieben sind. Diese Werte sind die Richtschnur für die Luftreinhaltung in der gesamten europäischen Gemeinschaft.

Artikel 1 der Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie definiert die Ziele der neuen europäischen Luftreinhaltestrategie wie folgt: