Sachverständige
gemäß § 5 (3) TEHG für Hessen
Bekanntgabe der Stellen
Die in der Liste für Aufgaben nach § 5 (3) TEHG durch (x) gekennzeichnete Stellen gelten für Hessen als bekannt gegeben.
Veröffentlichung der bekannt gegebenen Sachverständigen im Staatsanzeiger des Landes Hessen
Bekanntgabeverfahren
Antragsformular für die Bekanntgabe als Sachverständiger gemäß § 5 (3) TEHG
Prüfung von Emissionsberichten durch Sachverständige
nach § 5 (3 )
TEHG
Zur Prüfung von Emissionsberichten nach § 5 (3) TEHG wird auf die Prüfungsrichtlinie für die Verifizierung verwiesen.



