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Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie
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Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz - TEHG

Sachverständige gemäß § 5 (3) TEHG für Hessen

Bekanntgabe der Stellen

Die in der Liste für Aufgaben nach § 5 (3) TEHG durch (x) gekennzeichnete Stellen gelten für Hessen als bekannt gegeben.

Veröffentlichung der bekannt gegebenen Sachverständigen im Staatsanzeiger des Landes Hessen


Bekanntgabeverfahren

Antragsformular für die Bekanntgabe als Sachverständiger gemäß § 5 (3) TEHG

Verfahrensschritte

Prüfung von Emissionsberichten durch Sachverständige nach § 5 (3 )
    TEHG

Zur Prüfung von Emissionsberichten nach § 5 (3) TEHG wird auf die Prüfungsrichtlinie für die Verifizierung verwiesen.