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Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie
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Wasserrechtliche Anerkennungen im Lande Hessen

Hessisches Wassergesetz (HWG)
Vom 6. Mai 2005 GVBl. I S. 305 - Verkündet am 12. Mai 2005

§ 57
Zuständigkeit des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie und des Hessischen Landeslabors

(1) Das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie erfasst, bewertet
und veröffentlicht fallweise die für den Gewässerschutz erforderlichen quantitativen und qualitativen Daten, sofern es sich nicht um Untersuchungsaufgaben des Hessischen Landeslabors handelt.

(2) Das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie erarbeitet fachliche Vollzugshilfen, einschließlich der Fortbildung, und berät staatliche Behörden im Bereich der Hydrogeologie, der Ingenieurgeologie, der Bodenmechanik und der Abwasserentsorgung. Im Übrigen nimmt es übergeordnete wissenschaftlich-
fachliche Aufgaben im Bereich Wasser nach Weisung der obersten Wasserbehörde wahr.

(3) Sofern nach dem Wasserhaushaltsgesetz oder nach diesem Gesetz oder aufgrund dieser Gesetze erlassener Rechtsverordnungen die Anerkennung von Sachverständigen oder sachverständigen Stellen erforderlich ist, obliegt die Anerkennung dem Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie.

Eine Liste der jeweils anerkannten Stellen ist unter dem Zulassungsbereich ersichtlich.

Grundlage für die Anerkennung sind gesetzliche Regelungen, Verordnungen, Mustervordrucke und Merkblätter.




Unter die Anerkennung von Sachverständigen und sachverständige Stellen fallen:

grauer Pfeil Untersuchungsstellen nach Eigenkontrollverordnung (EKVO)

Teilbereich EKVO-Labor

Teilbereich EKVO-Überwachungsstelle

Prüfstellen für Durchflussmessungen

grauer Pfeil sachverständige Stellen nach IndirekteinleiterVO

Kontakt: Wolfgang Müller Mail-Symbol Herr W. Müller




grauer Pfeil Sachverständige nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS)

grauer Pfeil Auswertung der Jahresberichte 2003 der in Hessen anerkannten Sachverständigen-Stellen

Kontakt: Egwin Saller Mail-Symbol Herr E. Saller