Handlungsgrundlage
Mit der Erfassung und Bewertung des natürlichen Wasserkreislaufes und der anthropogenen Einflüsse werden die wesentlichen wasserwirtschaftlichen Grundinformationen - auch im Sinne einer nachhaltigen Wasserbewirtschaftung und Landesentwicklung - bereitgestellt.
Gewässeruntersuchungen sind Grundlage für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Gewässer, den Schutz der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und die Gewinnung von Grundlagendaten für umweltpolitische Zielvorgaben, planerische Zwecke und den Hochwasserschutz.
Aufgabenfelder
- Konzeption und Realisierung von landesweiten Messnetzen und Messprogrammen, Konzeption des Messbetriebs bzw. der Grundwasserbeprobung. Sammeln, Aufbereiten und Bereitstellen der resultierenden gewässerkundlichen Daten und z.T. der Daten Dritter
- Unterhaltung und Betrieb der Datenfernübertragung an Pegeln für die Überwachung der Wasserstände in oberirdischen Gewässern
- Unterhaltung und Betrieb des Messnetzes zur Überwachung der Beschaffenheit oberirdischer Gewässer
- Fachtechnische Auswertung und Interpretation der Daten mit Ableitung von Bemessungswerten, Ableitung von Aussagen zu regionalen Fragestellungen, Beratung und Begutachtung von Untersuchungen und Planungen
- Durchführung von Fortbildungen und Mitarbeit in nationalen und internationalen Arbeitsgruppen und wissenschaftlichen Fachgremien (Ausbildung und Ausschusstätigkeit)
Zur Gewinnung von Daten sind Messnetze einzurichten, zu betreiben und zu optimieren, um die Gewässer quantitativ und qualitativ beschreiben zu können.
Aus diesen Messnetzen, aus Sondermessprogrammen (temporär oder regional) und aus der Datenbeschaffung von Dritten (Nachbarländer, Bundeswasserstraßenverwaltung, Deutscher Wetterdienst, Wasserversorgungsunternehmen u.a.) wird ein gewässerkundlicher Datenpool aufbereitet und in Datenbanken ständig aktualisiert.
Die aus dem gewässerkundlichen Dienst gewonnen Daten bilden zusammen mit weiteren meist raumbezogenen Datengrundlagen, die in einem Geographischen Informationssystem gehalten und fortgeschrieben werden, die Informationsbasis für weitergehende Auswertungen und fachtechnische Anwendungen.
Gemäß § 57 HWG trägt das HLUG die Verantwortung für einen wesentlichen Teil des gewässerkundlichen Dienstes.
Zur Zeit (Stand 01.01.2008) bestehen folgende Messstellen bzw. gewässerkundliche Einrichtungen. Mit Ausnahme der Messstellen zur Erfassung der Beschaffenheit von Fließ- und Stillgewässern und des Laborschiffes werden die Messstellen von den staatlichen Umweltämtern betrieben:
- 108 Pegel an oberirdischen Gewässern zur Erfassung des Wasserstandes und daraus abgeleitet z.T. des Abflusses
- 75 Niederschlagsmessstellen, davon 45 mit DFÜ
- 916 Grundwassermessstellen zur Erfassung des Wasserstandes sowie 77 Quellschüttungsmessstellen, davon
- 351 Grundwassermessstellen und Quellen des Grundmessnetzes zur Erfassung und Überwachung der Grundwasserbeschaffenheit
- 10 Messstationen an Fließgewässern
- 254 Messstellen an Fließgewässern
- 94 Messstellen an Stillgewässern (Seen)
Nähere Informationen stehen im Gewässerkundlichen Jahresbericht 2008
In dieser Auflistung spiegelt sich wider, dass aufgrund der natürlichen Zusammenhänge und Wechselbeziehungen zwischen den einzelnen Komponenten des Wasserkreislaufs bzw. wegen der komplizierten physikalischen, chemischen und biologischen Reaktionen und Prozessabläufe unbedingt ein integraler Messdienst eingerichtet und die resultierenden Daten wissenschaftlich fundiert und interdisziplinär ausgewertet werden müssen. Die verschiedenen Messnetzkomponenten und die z.T. an ganz bestimmte Ereignisse gekoppelten Messaktivitäten machen eine Abstimmung zwischen den jeweiligen Bearbeitern unbedingt erforderlich.



