Parameter: PM10 [µg/m3]
Zeitraum : 01.01.2012 - 22.05.2012
Grenzwertsatz: PM10-Tagesmittel 50 µg/m3

Messort1/1 Tag-MW > 50
Bad Arolsen4
Bebra4
Darmstadt4
Darmstadt-Hügelstraße12
Frankfurt-Friedb.Ldstr13
Frankfurt-Höchst6
Frankfurt-Lerchesberg0
Frankfurt-Ost9
Frankfurt-Sindlingen7
Fürth/Odenwald1
Fulda-Mitte5
Fulda-Petersberger Str.10
Gießen-Westanlage10
Hanau6
Heppenheim-Lehrstraße8
Kassel-Fünffensterstaße7
Kassel-Mitte5
Kellerwald2
Kleiner Feldberg0
Limburg1
Marburg4
Marburg-Univers.Straße6
Michelstadt2
Raunheim6
Reinheim9
Riedstadt5
Wasserkuppe0
Wetzlar7
Wiesbaden-Ringkirche5
Wiesbaden-Süd5
Witzenhausen/Wald2

nicht abschließend geprüfte Daten


Informationen zu den Feinstaub-Grenzwerten

 

Seit dem 1. Januar 2005 sind für die Komponente Feinstaub (PM10) die anspruchsvollen Grenzwerte der "22. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz" gültig. Die einzuhaltenden Werte sind

 

  • ein Jahresmittelwert von 40 µg/m3 als Maß für die Langzeitbelastung und
  • ein Tagesmittelwert von 50 µg/m3 mit 35 zulässigen Überschreitungen pro Jahr als Maß für die Kurzzeitbelastung.

 

Der Jahresmittelwert für Feinstaub wurde in den vergangenen Jahren an allen hessischen Luftmessstationen eingehalten.

 

Der Tagesmittelwert von 50 µg/m3 stellt für die Kurzzeitbelastung durch Feinstaub ein wesentlich empfindlicheres Maß dar, welches zu überwachen ist. Die Anzahl der Überschreitungen im laufenden Jahr werden in der oben angegebenen Tabelle täglich aktualisiert.

 

Messwertüberschreitungen der Jahre 2005, 2006, 2007, 2008 , 2009, 2010 und 2011

 

 

 
 
Letzte Änderung: 02.01.2012