Parameter: PM10 [µg/m3]
Zeitraum : 01.01.2013 - 19.05.2013
Grenzwertsatz: PM10-Tagesmittel 50 µg/m3

Messort1/1 Tag-MW > 50
Bad Arolsen6
Bebra11
Darmstadt6
Darmstadt-Hügelstraße15
Frankfurt-Friedb.Ldstr16
Frankfurt-Höchst10
Frankfurt-Lerchesberg7
Frankfurt-Ost9
Fürth/Odenwald2
Fulda-Mitte10
Fulda-Petersberger Str.11
Gießen-Westanlage11
Hanau11
Heppenheim-Lehrstraße9
Kassel-Fünffensterstaße14
Kassel-Mitte10
Kellerwald5
Kleiner Feldberg1
Limburg9
Marburg8
Marburg-Univers.Straße13
Michelstadt6
Raunheim12
Reinheim10
Riedstadt6
Wasserkuppe1
Wetzlar11
Wiesbaden-Ringkirche11
Wiesbaden-Schiersteiner Str.10
Wiesbaden-Süd9
Witzenhausen/Wald3

nicht abschließend geprüfte Daten


Informationen zu den Feinstaub-Grenzwerten

 

Seit dem 1. Januar 2005 sind für die Komponente Feinstaub (PM10) die anspruchsvollen Grenzwerte der "39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz" gültig. Die einzuhaltenden Werte sind

 

  • ein Jahresmittelwert von 40 µg/m3 als Maß für die Langzeitbelastung und
  • ein Tagesmittelwert von 50 µg/m3 mit 35 zulässigen Überschreitungen pro Jahr als Maß für die Kurzzeitbelastung.

 

Der Jahresmittelwert für Feinstaub wurde in den vergangenen Jahren an allen hessischen Luftmessstationen eingehalten.

 

Der Tagesmittelwert von 50 µg/m3 stellt für die Kurzzeitbelastung durch Feinstaub ein wesentlich empfindlicheres Maß dar, welches zu überwachen ist. Die Anzahl der Überschreitungen im laufenden Jahr werden in der oben angegebenen Tabelle täglich aktualisiert.

 

Messwertüberschreitungen der Jahre 2005, 2006, 2007, 2008 , 2009, 20102011 und 2012

 

 
 
Letzte Änderung: 21.01.2013