Auskunft über Altablagerungen, Altstandorte und schädliche Bodenveränderungen

Betroffene Bürger und Bürgerinnen können bei den jeweiligen Regierungspräsidien Auskünfte aus der Alflächendatei anfordern. Nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz besteht grundsätzlich Anspruch auf freien Zugang zu Informationen über die Umwelt. Die Weitergabe der Informationen wird allerdings eingeschränkt, wenn dadurch z.B. personenbezogene Daten offenbart würden. In diesem Fall ist eine Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers zur Übermittlung der Daten erforderlich.

 

Für eine Recherche im Altflächen-Informationssystem ALTIS sind folgende Mindestinformationen notwendig:

  • Bei Altablagerungen:
    Gemeinde, Ortsteil, Hoch- u. Rechtswert
  • Bei Altstandorten / Schädlichen Bodenveränderungen:
    Gemeinde, Ortsteil, Straße, Hausnummer

 

Auskünfte sind in der Regel gebührenpflichtig. Die Gebühr wird nach dem Aufwand berechnet. Bitte geben Sie die Rechnungsadresse an.

 

Anfragen richten Sie bitte schriftlich an:

 

Altflächendatei-Auskünfte 

 
 
Letzte Änderung: 17.07.2012