Erfassung von Altstandorten

Hinweise zur Branchenzuordnung und zur Erfassung von Betrieben

 

Bei der oft schwierigen Branchenzuordnung von abgemeldeten Betrieben aus den Gewerberegistern im Rahmen der Altstandorterfassung gibt es Hilfe: das "Alphabetische Verzeichnis zur Klassifikation der Wirtschaftszweige 2003" enthält über 33.000 Stichworte und kann auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes kostenlos heruntergeladen werden (s. auch  Branchenkatalog zur Erfassung von Altstandorten (HLUG 2008, S. 6/7).

 

Sie finden das Stichwortverzeichnis auf folgendem Pfad (Stand April 2012):

  • www.destatis.de  
  • Methoden: Klassifikationen
  • Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003
  • Downloads: Alphabetisches Verzeichnis zur WZ 2003

 

 

Desweiteren ist bei der Auswertung der Gewerberegister zu beachten, dass möglichst nur potentiell altlastenrelevante Betriebe aufgenommen werden. Gehört der Betrieb zu einer Branche der Negativliste, ist klar, dass er nicht erfasst wird. Aber auch Betriebe, die zu Branchen der Positivliste gehören, müssen nicht immer erfasst werden. Dies ist i.d.R. der Fall, wenn es sich um kleingewerbliche Tätigkeiten oder Betriebe wie Bäckereien, Metzgereien, Schneidereien u. ä. handelt, bei denen im Gegensatz zu den entsprechenden Großbetrieben keine Altlastenrelevanz zu erwarten ist.

Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise im Handbuch "Erfassung von Altstandorten",  S. 21, sowie im Handbuch "Branchenkatalog", S. 7 u. S. 39.

 

  

 

 
 
Letzte Änderung: 10.04.2012