Band 2 Erfassung von Altflächen
Teil 2 Erfassung von Altstandorten (2003)
Handbuch Altlasten Band 2, Teil 2 (1914 KB)
Das Handbuch Erfassung von Altstandorten wurde in Zusammenarbeit mit dem Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main verfasst. Es richtet sich an die Kommunen und an von diesen mit der Erfassung von Altstandorten beauftragte Dritte.
Die hessischen Kommunen sind nach dem Gesetz verpflichtet, dem HLUG ihre Kenntnisse über die in ihrem räumlichen Zuständigkeitsbereich liegenden Altstandorte mitzuteilen. Diese Daten werden für Planungen, Berichtspflichten und Auskünfte an Betroffene benötigt. Mit Hilfe des in diesem Leitfaden beschriebenen Vorgehens kann der Aufwand für die Altstandorterfassung minimiert werden.
7,50 Euro
Teil 4 Branchenkatalog zur Erfassung von Altstandorten (2008)
Handbuch Altlasten Band 2, Teil 4 (1463 KB)
In Hessen werden Flächen mit stillgelegten Gewerbebetrieben, sog. Altstandorte, seit 1996 systematisch von den Kommunen erfasst und in der beim Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) geführten Altflächendatei gespeichert.
Grundlage für die Ermittlung von Altstandorten war bisher der Branchenkatalog des HLUG von 1996 (Handbuch Altlasten, Bd. 2, Teil 4: Codierung und Einstufung von Altstandorten). Da die damals verwendete Branchenklassifikation mittlerweile veraltet ist, war eine Überarbeitung des Handbuchs erforderlich. Der nun vorliegende Branchenkatalog basiert auf der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2003 des Statistischen Bundesamtes (WZ 2003) und ersetzt den bisherigen Branchenkatalog von 1996.
Das Handbuch dient der Erfassung der altlastenrelevanten Betriebe und der Zuordnung der Betriebe zu den jeweiligen Branchen und Branchenklassen. Hierfür enhält der Branchenkatlaog
1. eine Positivliste mit allen zu erfassenden altlastenrelevanten Branchen und deren Einstufung in Branchenklassen entsprechend dem Gefährdungspotential,
2. eine Negativliste mit den Branchen ohne Altlastenrelevanz, die nicht erfasst werden,
3. einen Gesamtkatalog mit allen Branchen der Positiv- und Negativliste.
87 Seiten, 7,50 Euro
Teil 5 PC-Programm AltPro 4.1.6 (2009)
Handbuch Altlasten Band 2, Teil 5
(780 KB)
Die Altflächendatei ist durch das "Fachinformationssystem Altflächen und Grundwasserschadensfälle in Hessen - FIS AG’, bestehend aus dem "Altflächen-Informationssystem Hessen" (ALTIS), der "Analysendatei Altlasten und Grundwasserschadensfälle" (ANAG) und einer Anbindung an ein Geographisches Informationssystem, realisiert.
An diese zentrale Datenbank sind neben dem HLUG die Umweltabteilungen der Regierungspräsidien (RPU) angeschlossen. Die Landkreise und kreisfreien Städte können ebenfalls - beschränkt auf ihren örtlichen Zuständigkeitsbereich – auf diese Daten zugreifen, soweit sie über einen ekom21-Anschluss verfügen.
Eine Anbindung für Gemeinden und sonstige Nutzer ist nicht vorgesehen.
Deshalb wurde mit AltPro ein Programm geschaffen, welches über spezielle Transferdateien, die auf Diskette oder per E-Mail verschickt werden, mit ALTIS im wechselseitigen Datenaustausch steht.
Die Städte und Gemeinden sind, neben anderen Behörden und Institutionen, nach §8 (4) des Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetzes, (HAltBodSchG) verpflichtet,“ … die ihnen vorliegenden Erkenntnisse über schadstoffbedingte Verdachtsflächen …, Altablagerungen und Altstandorte unverzüglich dem Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie mitzuteilen. Zu diesem Zweck haben sie verfügbare Daten zu erheben, die Gewerberegister auszuwerten und bereits erhobene Daten fortzuschreiben. Die Daten sind dem Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie so zu übermitteln, dass sie im Bodeninformationssystem nach § 7 erfasst werden können“.
Hierbei spielt die Erfassung der Altstandorte aus dem örtlichen Gewerberegister eine zentrale Rolle. AltPro wurde in erster Linie als Hilfsmittel für die Gemeinden geschaffen.
Das Anliegen des PC-Programms AltPro lässt sich folgendermaßen charakterisieren:
1. Hilfe für die Behörden bei der Erfassung der Altstandorte und bei der Fortschreibung von
Altstandortdaten.
2. Vereinfachung des Datenaustausches der Kommunen und Kreise mit dem HLUG unter besonderer
Berücksichtigung des Datenschutzes.
3. Hilfe bei der Recherche vorhandener Altflächeninformationen in der Umweltplanung, Bauleitplanung
oder bei der Bearbeitung von Bauanträgen.
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