Oberflächennahe Geothermie

Mit dem Erlass „Anforderungen des Gewässerschutzes an Erdwärmesonden“ (Fundstelle: StAnz. 40/2011, S. 1228; http://www.staatsanzeiger-hessen.de/ >> Suchbegriff "Erdwärme") vom 25. August 2011 hat das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) das Genehmigungsverfahren für Erdwärmesonden und –kollektoren im privaten Bereich mit einer Heizleistung bis 30 kW neu geregelt.

 

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird zwischen Standorten unterschieden, die im Hinblick auf den Schutz des Grundwassers durch das HLUG als günstig, ungünstig oder unzulässig beurteilt werden. Diese Standorte bzw. Gebiete sind in der Karte „Hydrogeologische und wasserwirtschaftliche Standortbeurteilung für die Errichtung von Erdwärmesonden in Hessen“ dargestellt.

 

Die der Standortbeurteilung zugrunde liegenden Anforderungen an Bauausführung und Betrieb stellen hierbei die Mindestanforderungen für Erdwärmesonden bzw. -kollektoren dar. Weitergehende Erläuterungen zur Standortbeurteilung und zum Genehmigungsverfahren können dem Leitfaden Erdwärmenutzung in Hessen entnommen werden, der kostenlos bei den Unteren Wasserbehörden und dem HLUG bezogen werden kann.

 
 
Letzte Änderung: 31.10.2011

Ansprechpartner

Herr Dr. S. Rumohr
Tel. 0611-6939 727

 

Herr Dr. J.-G. Fritsche
Tel. 0611-6939 917