Lärm macht krank

Die Lärmbelastungen im Emittentennahbereich des Straßenverkehrs verursachen ein Lebenszeitrisiko, das um den Faktor 10 höher liegt als das Lebenszeitrisiko, das für krebserregende Luftschadstoffe ermittelt wurde.

Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, veröffentlicht im Bundesgesundheitsblatt.

Das HLUG muss daher den Lärm ebenso bekämpfen wie alle anderen schädlichen Umwelteinwirkungen. Zu den Aufgaben des Lärmschutzes in der HLUG gehören: der Anlagenbezogene Lärmschutz

 

  • die Messtechnische Lärmüberwachung
  • die Unterstützung der Gemeinden bei der Lärmminderungsplanung nach  Â§ 47 a Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • die Überprüfung von Lärmgutachten zu Bauleitplanungen und Planfeststellungen

 

Um Lärm erfolgreich bekämpfen zu können, müssen die durch ihn verursachten Belastungen erfaßt werden. Dies kann durch Messung oder Berechnung erfolgen. Es gilt, Emissionen und Immissionen zu erfassen und ihre Auswirkungen auf die Umwelt festzustellen.

Lärmmessungen werden mit Schallpegelmeßgeräten und Lärmberechnungen mit Schallausbreitungsprogrammen vorgenommen; so etwas wie das hier dargestellte Lärmometer (im Sinne eines Thermometers) gibt es nicht. Zum Verständnis der dB(A)-Skala ist eine solche Darstellung aber manchmal ganz hilfreich. 

Weiterführende Informationen

 
 
Letzte Änderung: 15.11.2011

Ansprechpartner

Herr Dr. Lothar Ohse

Tel.: 0611-6939 202