Kleingewerbe
Erhebungsmethode
In der Emittentengruppe Kleingewerbe werden die nach Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen zusammengefasst. Ausgenommen hiervon sind kleine und mittlere Feuerungsanlagen, die als eine eigene Emittentengruppe geführt werden. Emissionen aus dem handwerklichen Sektor, die außerhalb von Betriebsstandorten bzw. Anlagen entstehen (z. B. Malerhandwerk, Baugewerbe), sind der Emittentengruppe privater Verbrauch zugeordnet.
Die Emissionsberechungen erfolgten 1995 kleinräumig und auf die einzelnen kleingewerblichen Anlagen bezogen. Bei den folgenden Erhebungen in den Jahren 2000 und 2006 wurde aufgrund des geringeren Aufwandes ein betriebsbezogener Ansatz gewählt. Im kleingewerblichen Bereich wurden für diese Bezugsjahre die Emissionen von rund 13.000 Betrieben erhoben. Auf Grundlage der Anzahl der Betriebe und unter Nutzung von branchenspezifischen Emissionsfaktoren wurden die Emissionen berechnet. Dabei wurden die Schadstoffe Staub und NMVOC von folgenden Branchen betrachtet:
- Tankstellen
- Tanklager
- Druckereien
- Lackierbetriebe
- Chemische Reinigungen
- Elektrotechnik
- Metallbe- und -verarbeitende Betriebe
- Holzbe- und -verarbeitende Betriebe
- Kunststoffbe- und -verarbeitende Betriebe
- Chemie
- Binnenhäfen
- Steinbrüche.
Ab Ende der 70er Jahre sind Kleingewerbe-Emissionen in vier hessischen Untersuchungsgebieten erhoben worden. Landesweite Emissionsdaten für das Teilkataster Kleingewerbe liegen für die Jahre 1995, 2000 und 2006 vor. Die kleinste räumliche Einheit der Emissionskataster 2000 und 2006 ist die kreisfreie Stadt bzw. der Landkreis.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den emittierten Stoffen der Emittentengruppe Kleingewerbe.
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