QS-Audits
Als Ersatz für die zwischen 1990 und 2004 mit dem HLUG abzustimmende Messplanung werden seit dem 1.1.2005 Qualitätssicherungsaudits (QS-Audits) auf der Grundlage des Messplanes nach Anlage B 3 der DIN EN 15259 und dem Qualitätssicherungssystem der Stelle nach § 26 BImSchG durch Vertreter des HLUG durchgeführt. Dieser Messplan ist 14 Tage vor der Messdurchführung in gewohnter Weise dem HLUG zu übermitteln (vorwiegend per E-Mail
) und ersetzt nicht die Messplanabstimmung mit der zuständigen Überwachungsbehörde.
D.h. vor jedem messtechnischen Projekt ist ein Messplan auf der Grundlage der DIN EN 15259 zu erstellen und mit der Überwachungsbehörde abzustimmen. Im Rahmen dieses Abstimmungsprozesses wird in erster Linie geprüft, ob die messtechnische Absicht mit den Genehmigungsauflagen übereinstimmt.
Nach bestimmten Kriterien wählt das HLUG aus den eingegangenen Messplänen eine 26er-Stelle zum Audit aus und besucht diese Stelle während der Messdurchführung vor Ort und führt dann ein Audit unter Beachtung aller relevanten Punkte der DIN EN ISO/IEC 17025 durch. Hierbei werden nur Fachgutachter des HLUG eingesetzt, die nach DAR-Regeln (Block B/C) geschult sind. Die Begutachtung erfolgt anhand des Fragebogens "Auditbericht"in der jeweils gültigen Fassung. Ferner werden bei Bedarf die Fragebögen 1948 und 13725 (siehe Abschnitt oben) mit verwendet.
Nach der Auditierung der Stelle wird ein dezidierter Auditbericht erstellt, der der Stelle zur Verfügung gestellt wird. Sofern Abweichungen der Handlungsweisen vom QS-System oder der gültigen Normungslage festgestellt werden, wird dies in sog. Abweichungsberichten festgehalten. Die in den Abweichungsberichten vor Ort mit dem Projektleiter der 26er Stelle vereinbarten Beseitigungstermine sind für die Stelle verbindlich. Sofern kritische Abweichungen festgestellt werden, sind diese unverzüglich zu beseitigen. Werden Beseitigungstermine wiederholt nicht eingehalten, kann dies zum Widerruf der Bekanntgabe führen; entsprechende Widerrufsvorbehalte finden sich bereits in den meisten Bekanntgabebescheiden.
Die Audits sind für die auditierte Stelle nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Gebühren-Nummer 19745 kostenpflichtig. Die Kosten liegen i.d.R. nach Aufwand in einer Größenordnung von ca. 800,- bis 1300,-€.
Es wird angestrebt zwei Auditierungen im Bekanntgabezeitraum durchzuführen. Sollten jedoch häufiger kritische Abweichungen festgestellt werden, kann sich die Zahl der Audits im Bekanntgabezeitraum erhöhen. Es wird ausdrücklich auf die damit u.U. verbundene Kostenbelastung für die Stellen hingewiesen, so dass im Interesse der Stellen auf eine strikte Umsetzung der behördlich oder durch die evaluierte Akkreditierungsstelle geprüften Qualitätssicherungssysteme geachtet wird. Hier kommt den Fachlich Verantwortlichen der Stellen ein besonderes Maß an Verantwortung zu, dieses bei allen Mitarbeitern zu verdeutlichen.
Aus den Ergebnissen der Audits und den Beurteilungen von Messberichten wird für die Stellen ein Qualitätssicherungsindex errechnet, der für jede 26er-Stelle individuell PIN-code-gesichert (nicht einsehbar für Dritte) hier abgerufen werden kann, so dass man sich selbst sehr leicht ein Bild über die qualitative Beurteilung (Ampelsystem) machen kann.
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