Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz - TEHG

Sachverständige gemäß § 5 (3) TEHG für Hessen

 

Bekanntgabe der Stellen

 

Die in der Liste für Aufgaben nach § 5 (3) TEHG durch (x) gekennzeichnete Stellen gelten für Hessen als bekannt gegeben.

 

Veröffentlichung der bekannt gegebenen Sachverständigen im Staatsanzeiger des Landes Hessen

Bekanntgabeverfahren

 

Antragsformular für die Bekanntgabe als Sachverständiger gemäß § 5 (3) TEHG

 

Verfahrensschritte

Prüfung von Emissionsberichten durch Sachverständige nach § 5 (3 ) TEHG

 

Zur Prüfung von Emissionsberichten nach § 5 (3) TEHG wird auf die Prüfungsrichtlinie für die Verifizierung verwiesen.

 

 
 
Letzte Änderung: 29.09.2010