Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz - TEHG
Sachverständige gemäß § 5 (3) TEHG für Hessen
Bekanntgabe der Stellen
Die in der Liste für Aufgaben nach § 5 (3) TEHG durch (x) gekennzeichnete Stellen gelten für Hessen als bekannt gegeben.
Veröffentlichung der bekannt gegebenen Sachverständigen im Staatsanzeiger des Landes Hessen
Bekanntgabeverfahren
Antragsformular für die Bekanntgabe als Sachverständiger gemäß § 5 (3) TEHG
Prüfung von Emissionsberichten durch Sachverständige nach § 5 (3 ) TEHG
Zur Prüfung von Emissionsberichten nach § 5 (3) TEHG wird auf die Prüfungsrichtlinie
für die Verifizierung verwiesen.
Letzte Änderung: 29.09.2010
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