Information zur Ermittlung der Feinstaub-Belastung durch qualifizierte Modellrechnung
Das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) – zuständig unter anderem für die Immissionsüberwachung in Hessen – betreibt ein Luftmessnetz von 30 Messstationen, an denen neben gasförmigen Luftschadstoffen und meteorologischen Einflussgrößen auch die Komponente Feinstaub (PM10) erfasst wird.
Seit dem 1. Januar 2005 sind für die Feinstaub-Konzentration in der bodennahen Atmosphäre die anspruchsvollen Grenzwerte der „22. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz“ gültig.
Die einzuhaltenden Werte sind:
- ein Jahresmittelwert von 40 µg/m3 als Maß für die Langzeitbelastung und
- ein Tagesmittelwert von 50 µg/m3 mit 35 zulässigen Überschreitungen pro Jahr
als Maß für die Kurzzeitbelastung.
Der Jahresmittelwert für Feinstaub wurde bereits im vergangenen Jahr an allen hessischen Luftmessstationen eingehalten. Die am höchsten belasteten Stationen in den Ballungsräumen Kassel und Rhein-Main schöpften den Wert zu 80 bis 85 % aus.
Der Tagesmittelwert von 50 µg/m3 stellt für die Kurzzeitbelastung durch Feinstaub ein wesentlich empfindlicheres Maß dar, welches an den hessischen Luftmessstationen kontinuierlich überwacht wird. Die Anzahl der Überschreitungen wird im Internet-Auftritt des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) veröffentlicht und täglich fortgeschrieben.
Darüber hinaus sind ausführlichere Informationen zur Luftqualität in Hessen – speziell auch zur Feinstaub-Belastung – als Lufthygienischer Monats- und Jahresbericht erhältlich und auch über den HLUG-Internet-Auftritt einsehbar.
Fachliche Anfragen zur Luftqualität werden vom HLUG beantwortet. Dabei erfolgt die Beurteilung der lufthygienischen Situation an Standorten ohne Luftmessstation auf Grundlage von Modellrechnung oder qualifizierter Schätzung. Durch Analogieschlüsse unter Berücksichtigung der Ergebnisse ähnlicher, bekannter Immissions-Situationen oder auf der Grundlage der Datensammlungen wie Emissions-, Immissions- und Wirkungskataster können Aussagen getroffen werden.
Bei bisherigen Anfragen wurde auf Basis dieses Konzeptes eine Einschätzung der Belastungssituation für Standorte, für die noch keine Immissionsmessungen vorliegen, abgegeben. Hierbei waren aber Einschätzungen der Immissionsverhältnisse in den Straßenschluchten ausgeklammert.
Ab sofort bietet das HLUG den hessischen Städten und Gemeinden folgenden Service an:
Mittels einer qualifizierten Modellrechnung erfolgt eine Abschätzung der örtlichen Feinstaub-Belastung auch für Straßenschluchtsituationen. Hierzu werden bestimmte Eingangsdaten für das Modell benötigt, welche die anfragende Gemeinde beistellen muss. Näheres kann dem beiliegenden Merkblatt entnommen werden.
Der Kostenbeitrag berechnet sich nach Zeitaufwand und liegt in der Größenordnung von 500,- € pro betrachtetem Aufpunkt. Dies schließt die Dokumentation der Eingangsdaten und eine Bewertung des Ergebnisses ein. Die Bearbeitungszeit für solche Anfragen wird, sobald die Eingangsdaten vollständig vorliegen, bei etwa drei Wochen liegen.
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