Strahlenschutz
Warum Strahlenschutz
Jedes Lebewesen auf der Erde ist Strahlung ausgesetzt. Diese Strahlung ist teils natürlichen, teils künstlichen Ursprungs.
Charakterisiert wird Strahlung durch ihre Energie und ihre Intensität
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Die Energie ist bestimmend für die Art der Effekte, die die Strahlung verursacht. So wird man beispielsweise im Schein einer Rotlichtlampe nie einen Sonnenbrand erhalten, im Schein einer UV-Lampe ist jedoch damit zu rechnen. Die Intensität hingegen ist maßgeblich dafür, wie schnell der Effekt eintritt, d.h. am Beispiel, ob der Sonnenbrand sich nach zehn Minuten oder erst nach sechs Stunden einstellt.
Je energiereicher eine Strahlung auftritt, d.h. je kurzwelliger die elektromagnetische Strahlung ist oder je mehr kinetische Energie die Partikelstrahlung aufweist, umso schwerwiegender werden die Wechselwirkungen mit lebendem Material. So sind sichtbares Licht, Infrarotlicht (Wärmestrahlung) oder Mikrowellen nicht geeignet, chemische Bindungen zu zerstören. Sie führen lediglich zur Erwärmung des bestrahlten Körpers und sind daher vergleichsweise harmlos. Kurzwelligeres UV-Licht ist dagegen in der Lage, chemische Bindungen zu spalten, greift somit direkt in die Biochemie des Körpers ein und führt zu Hautkrebs.
Allgemein kann ausreichend kurzwellige Strahlung (UV und kürzere Wellenlängen) zum Ionisieren oder gar zum Zerbrechen von Molekülen führen. Daher spricht man auch von ionisierender Strahlung.
Schnelle und daher energiereiche Partikel (Alphastrahlung), Betastrahlung) setzen bei der Abbremsung der Partikel in Materie ebenfalls Energie frei, die zu Ionisierungen und Fragmentierungen führt. Daher wird biologisches Material auch durch solche Strahlung geschädigt.
Lebewesen haben im Verlauf der Evolution die Fähigkeit erworben, durch geeignete Reparaturmechanismen die Auswirkungen der natürlichen Strahlungseinwirkungen weitgehend zu kompensieren. Diese Reparaturmechanismen sind jedoch in ihrer Leistungsfähigkeit beschränkt. Zusätzliche Strahlenexposition durch intensivere energiereiche Strahlung zivilisatorischen Ursprungs (Röntgenstrahlung, Gammastrahlung oder Teilchenstrahlung) können sie nicht mehr kompensieren. Hier müssen zusätzliche Maßnahmen greifen, die unter den Begriff "Strahlenschutz" fallen.
Dies fängt beim UV-Licht an (Stichwort "Solarien") und geht über die Röntgenstrahlung bis hin zur Teilchen- und Wellenstrahlung, die durch Kernprozesse (Kernspaltung, radioaktiver Zerfall) verursacht wird. Um die dadurch bedingten Gefährdungen zu vermeiden oder - soweit unvermeidbar - möglichst zu minimieren, wird "Strahlenschutz" betrieben.
Angaben zur durchschnittlichen Strahlenexposition der Bevölkerung finden Sie hier.
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die energiereichste Strahlung nicht künstlichen Ursprungs ist, sondern auf stellare Prozesse zurück geht. Durch das Erdmagnetfeld und die Atmosphäre werden wir jedoch weitestgehend abgeschirmt.
Was ist Strahlenschutz
Unter "Strahlenschutz" werden diejenigen Vorschriften und Maßnahmen verstanden, die den Menschen und seine natürliche Umgebung vor der ionisierenden Strahlung und ihren Auswirkungen schützen sollen. Mit den folgenden Aspekten des Strahlenschutzes beschäftigt sich u.a. das Dezernat I5 - Strahlenschutz des Hessischen Landesamts für Umwelt und Geologie:
- Die Kontrolle der Umwelt, um erhöhte Strahlungsniveaus zu erkennen und rechtzeitig Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Näheres finden Sie hier unter dem Stichwort "Umweltradioaktivität".
- Die Überwachung der Emissionen und Immissionen hessischer kerntechnischer Anlagen.
- die Überprüfung der einwandfreien Funktion von Geräten zur Erzeugung ionisierender Strahlung. Näheres finden Sie hier unter dem Stichwort "Sachverständigenprüfungen".
- Die hessenweite Erfassung des genehmigten Einsatzes künstlicher radioaktiver Stoffe. Näheres finden Sie unter dem Stichwort "Strahlenschutzkataster".
- Die Entsorgung radioaktiver Abfälle.
- Die messtechnische Unterstützung der zuständigen Behörden bei Funden radioaktiver Stoffe und in Not- und Einsatzfällen.
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