Strahlenschutzkataster des Landes Hessen

Das hessische Strahlenschutzkataster...

 

...wurde im Jahr 1978 mit Erlass des damaligen Hessischen Sozialministers als Instrument zur Unterstützung der im Bereich des Strahlenschutzes zuständigen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden eingerichtet.

 

Dabei bestand von Anfang an die Forderung nach der Schaffung einer zentralen Datenbank, die alle strahlenschutzrelevanten Aspekte des Umgangs mit radioaktiven Stoffen in Hessen, d.h. Gewinnung, Erzeugung, Lagerung, Bearbeitung, Verarbeitung, sonstige Verwendung und Beseitigung radioaktiver Stoffe sowie die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen in der Medizin, im Gewerbe und Vertrieb, in Behörden sowie in Forschung und Lehre (z.B. Beschleuniger, Afterloading, Materialbestrahlung, Gammaradiografie) umfasst.

 

Entsprechend diesen Vorgaben wurde die damalige Mess- und Prüfstelle für die Gewerbeaufsichtsverwaltung des Landes Hessen in Kassel mit der Einrichtung des "Strahlenschutzkatasters des Landes Hessen" und der laufenden Datenfortschreibung beauftragt.

 

Aufgabe und Zielsetzung des hessischen Strahlenschutzkatasters

 

Mit dem hessischen Strahlenschutzkataster sind folgende Zielsetzungen verbunden:

  • Erfassung des Umgangs mit radioaktiven Stoffen auf Grundlage der erteilten Genehmigung nach § 7 StrlSchV (einschließlich radioaktiver Reststoffe und Abfälle); 
  • Erstellen von Übersichten über den jeweils aktuellen Bestand an Genehmigungen zum Umgang mit radioaktiven Stoffen;  
  • Datenauswertungen zu einzelnen Genehmigungstatbeständen; 
  • Erstellen von Übersichten und Auswertungen bezüglich der jährlichen Inanspruchnahme der erteilten Genehmigungen zum Umgang mit radioaktiven Stoffen (Erwerb, Abgabe, Bestand und Verbleib der radioaktiven Stoffe);  
  • Verfolgen des Standes von Wissenschaft und Technik beim Umgang mit radioaktiven Stoffen;  
  • Sammlung von Basisdaten für radiologische Berechnungen.  

 

Der rechtmäßige Umgang und die Beförderung mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen sowie die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen (z.B. Beschleuniger) wird nach der Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) vom 20.07.2001 (BGBl. I S. 1715) auf Antrag genehmigt. Der Genehmigungsinhaber hat nach § 70 StrlSchV über Gewinnung, Erzeugung, Lagerung, Bearbeitung, Verarbeitung, sonstige Verwendung und Beseitigung radioaktiver Stoffe als radioaktiver Abfall Buch zu führen und der Aufsichtsbehörde regelmäßig mitzuteilen.

 

Der genehmigte Tatbestand wird im hessischen Strahlenschutzkataster, wie folgt, registriert:

  • Umgang mit radioaktiven Stoffen nach § 7 StrlSchV, 
  • Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen nach § 11 StrlSchV, 
  • Beschäftigung in fremden Anlagen und Einrichtungen nach § 15 StrlSchV, 
  • Beförderung sonstiger radioaktiver Stoffe nach § 16 StrlSchV,
  • Freigabe von festen / flüssigen Stoffen, Bauschutt, Bodenflächen und Gebäuden nach § 29 StrlSchV,
  • Zusatz radioaktiver Stoffe zu Konsumgütern nach § 106 StrlSchV sowie 
  • Umgang mit Kernbrennstoffen nach § 9 Atomgesetz (AtG)  

Umfang des hessischen Strahlenschutzkatasters

 

Die Genehmigungs- und Umgangsdaten der nach Strahlenschutzrecht erteilten Genehmigungen sind in der beim Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) in Kassel geführten SKAT- Datenbank abgelegt. Die Datenpflege wird vom HLUG auftragsgemäß durchgeführt.

 

Die einmal jährlich vom Genehmigungsinhaber mit dem ESRa-Datenblatt (= Erfassungsblatt Strahlenschutz Radioaktive Stoffe) angeforderten Umgangsdaten werden beim HLUG in Kassel plausibilisiert und auf Vollständigkeit geprüft.

 

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) als zuständige oberste Landesbehörde sowie die mit der Wahrnehmung von Strahlenschutzaufgaben betrauten Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel mit den Umweltdezernaten (RPU) Darmstadt, Frankfurt, Wiesbaden, Gießen und Kassel als zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden haben "online" lesenden Zugriff.

 

 

 

 
 
Letzte Änderung: 03.11.2010