Monitoring – Fische 2012

Im Zeitraum von Mitte August 2012 bis Ende Oktober 2012 werden im Auftrag des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) Elektrobefischungen an hessischen Flüssen und Bächen durchgeführt. Die Befischungen erfolgen im Zuge der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG.

 

Daneben werden gemäß der Richtlinie 2008/105/EG (siehe RAKON_TeilB_IV_3_biota_18-10-2011_Endfassung.pdf)-Untersuchungen zur Ermittlung der Schadstoffbelastung der Fische und zur Überwachung von Umweltqualitätsnormen durchgeführt. Hierzu werden an einem Teil der diesjährig befischten Gewässer ca. jeweils 10 möglichst gleich alte Individuen möglichst einer Fischart entnommen. Der Auftragnehmer entscheidet vor Ort welche Art jeweils hinsichtlich Anzahl und Größe der vorhandenen Fische am besten geeignet ist.

 

Damit alle betroffenen und interessierte Bürgerinnen und Bürger, insbesondere aber die Fischereirechtsinhaber/Pächter sich über den aktuellen Stand informieren können, befindet sich an dieser Stelle die Leistungsbeschreibung zur Ausschreibung „Fischbestandserhebung 2012“, das Schreiben an die Fischereirechtsinhaber/Pächter, eine Übersichtskarte der Messstellen, eine tabellarische Übersicht der Messstellen mit Stammdaten ohne Fischereirechtsinhaber-/Pächterinformationen sowie seit dem 8.8. eine Liste der Auftragnehmer mit Losverteilung. Darüber hinaus werden hier auch die jeweils aktuellen Befischungspläne mit Datum und Uhrzeit zum Download zur Verfügung gestellt.

 

Neu:  Ergebnisse!


Inzwischen liegen für fast alle Probestellen die Befischungsergebnisse vor. Sie können in der Tabelle „Ergebnisse_Fischbestandserhebung2012“ eingesehen werden.

Das Tabellenblatt „Ergebnis_ÖZKL“ enthält eine Auflistung der an dem Untersuchungsbereich (MST) erreichten ökologischen Zustandsklasse für die Qualitätskomponente Fische. Das Tabellenblatt „Artenlisten“ beinhaltet die dazugehörende Auflistung der gefundenen Arten mit jeweiliger Angabe der Anzahl der insgesamt gefundenen Individuen und des Anteils der juvenilen Exemplare. Es fehlen noch die Untersuchungsergebnisse der Befischungen einiger WRRL-Gewässer  im hessischen Ried (pink eingefärbte Gewässer auf  der Karte). Diese Ergebnisse werden, sobald sie vorliegen, ebenfalls an dieser Stelle veröffentlicht.


Achtung: bei Karte und Tabelle war leider ein systematischer Fehler unterlaufen, so dass z. T. Untersuchungsbereiche dargestellt wurden, die in diesem Jahr nicht befischt werden sollen und neue - zur Befischung vorgesehene - Untersuchungsbereiche bisher fehlten.
Diese Tabelle war auch die Grundlage der bisherigen Anschreiben an die dem HLUG bekannten Fischereirechtsinhaber/Pächter bzw. bei fehlender Kenntnis ersatzweise an die Städte und Gemeinden zur amtlichen Bekanntmachung. Deshalb wirkt sich dieser Fehler leider auch hier entsprechend aus.
Die betroffenen Städte und Gemeinden wurden nach Korrektur und Austausch von Tabelle und Karte schriftlich informiert und um ergänzende Information der ihnen ggf. bekannten Fischereirechtsinhaber/Pächter oder amtliche Bekanntmachung gebeten, da zu den neuen Messstellen dem HLUG die Fischereirechtsinhaber bzw. Pächter generell noch nicht bekannt sind.

 

Das HLUG bedauert dieses Versehen und bittet um Ihr Verständnis.

 

In der neuen Karte wurden neben der Korrektur der Untersuchungsbereiche zusätzlich die Symbole geändert, um nun durch die Farbe der Punkte die Zugehörigkeit zu den Losen zu kennzeichnen und darüber den Fischereirechtsinhabern/ Pächtern eine Kontaktaufnahme mit den Auftragnehmern, die für die einzelnen Lose spätestens ab 8. August auf der HLUG- Homepage veröffentlicht werden sollen, zu ermöglichen.
Die vorher in der entfernten Karte in den Farben gelb/rot enthaltene Information „Fischereirechtsinhaber bzw. Pächter dem HLUG bekannt/unbekannt“ wird nun durch die in den Punkten enthaltenen Symbole „Häkchen“ /X dargestellt. Sofern keines dieser Symbole in den Punkten enthalten ist, sind diese Punkte die neuen, in der korrigierten Karte nun ergänzten Untersuchungsbereiche, für die dem HLUG die Fischereirechtsinhaber/Pächter generell unbekannt sind.

Darüber hinaus sind auf der Karte einige WRRL-Gewässer im hessischen Ried pink eingefärbt (Los 9), für die bisher nur ein Teil der Messstellen festgelegt ist. Ab Anfang November werden hier nun die Befischungen durchgeführt. Die konkreten Untersuchungsstellen (in 14 Gewässern jeweils 3 bis 5 Einhundert-Meter-Abschnitte) werden mit Ausnahme der bereits als weiße Punkte mit X und der Messstellen-Nummer 0 gekennzeichneten neun Stellen erst vom Auftragnehmer vor Ort festgelegt.

 

Nach § 11 Hessisches Fischereigesetz (HFischG) sollen die Fischereirechtsinhaber bzw. Pächter über die geplanten Befischungen spätestens 10 Tage vorher schriftlich informiert werden.

 

Gleichzeitig wurden betroffene Städte/Gemeinden angeschrieben, die im Falle fehlender Anschriften von Fischereirechtsinhabern/Pächtern gebeten wurden, entweder um Weiterleitung der mitgelieferten Benachrichtigung an die entsprechenden Fischereirechtsinhaber/Pächter, sofern die Personen/Anschriften bekannt sind oder um Veröffentlichung einer entsprechenden Bekanntmachung im Amtsblatt.

 

 

 

 

 

 
 
Letzte Änderung: 21.03.2013