Pflanzenschutzmittel
Pflanzenschutzmittel (PSM) bzw. ihre Wirkstoffe sind hochwirksame Chemikalien, die gezielt in die Umwelt eingebracht werden, um dort (Schad)Organismen (wie z.B. Insekten, Pilze, Schnecken, Spinnmilben) oder Konkurrenzpflanzen zu bekämpfen.
Die PSM-Wirkstoffe können zum Teil über einen längeren Zeitraum in der Umwelt verbleiben. Je nach chemischer Struktur und vorliegenden Umweltbedingungen werden sie durch chemische Umwandlung und biologischen Abbau eliminiert oder durch Adsorption immobilisiert. Bei mobilen Stoffen, die nur langsam abgebaut werden, besteht bei unsachgemäßer Anwendung die Gefahr, dass diese Substanzen bis in das Grundwasser verlagert werden. Insbesondere toxische Insektizide können in Gewässern zum Absterben von Fischnährtieren führen und akute Fischsterben auslösen.
Die Anwender von PSM müssen sich bewusst sein, dass auch kleinste Mengen eines PSM-Wirkstoffes einen großen Schaden in Oberflächengewässern verursachen können.
Eines der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist, die Konzentration in den Gewässern soweit zu beschränken, dass diese schädlichen Wirkungen nicht eintreten können. Hierzu werden für Stoffe mit europaweiter Bedeutung Qualitätsnormen festgelegt, die durch die Mitgliedstaaten in das nationale Recht zu übernehmen sind. Für weitere Stoffe, die für die Gewässer der Mitgliedstaaten von Bedeutung sind, sind im nationalen Recht Qualitätsnormen festzulegen. Die Vorgehensweise hierfür ist durch die Wasserrahmenrichtlinie vorgegeben. Die Festlegung dieser Qualitätsnormen ist durch die Länder in einheitlicher Weise durch die jeweilige Landesverordnung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie erfolgt.
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