Meldestufen des Hochwasserwarn- und -meldedienstes
| Hochwassermeldestufe I | Meldebeginn | bordvoller Abfluss im Gewässer, stellenweise kleine Ausuferungen |
| Hochwassermeldestufe II | größeres Hochwasser | flächenhafte Überflutung ufernaher Grundstücke, leichte Verkehrsbehinderung auf Gemeinde- und Hauptverkehrsstraßen, Gefährdung einzelner Gebäude, Überflutung von Kellern |
| Hochwassermeldestufe III | außergewöhnliches Hochwasser | bebaute Gebiete in größerem Umfang überflutet, Sperrung von überörtlichen Verkehrsverbindungen, Einsatz von Deich- und Wasserwehr erforderlich |
Letzte Änderung: 09.12.2010
Startseite
