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Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie
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Das Öko-Audit im HLUG:

Geprüfter Umweltschutz im eigenen Haus

Das Umweltmanagementsystem nach EMAS* - kurz Öko-Audit - ermöglicht es auf freiwilliger Basis den hiernach validierten Organisationen, die eigene Umweltleistung nachvollziehbar zu dokumentieren und zu bewerten. Gleicheitig gehen die Teilnehmenden die Verpflichtung ein, ihre Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern.

Für das HLUG war es deshalb im Interesse der eigenen Glaubwürdigkeit nahezu verpflichtend, als erste Dienststelle der hessischen Verwaltung an EMAS teilzunehmen und ein Umweltmanagementsystem einzuführen. Die Umweltleistung der Behörde wurde erstmals Ende 2004 für alle Standorte von einem unabhängigen, zugelassenen Umweltgutachter überprüft und bestätigt. Jeweils in den Jahren 2005 und 2006 hat sich das HLUG einem Überwachungsaudit unterzogen. Im Jahr 2007 erfolgte die erste Revalidierung.

In unseren Umwelterklärungen finden Sie detaillierte Daten und Fakten zu den internen Umweltbelangen des HLUG. Informieren Sie sich auch über unsere Ziele und Planungen zur Verbesserung unserer eigenen Umweltleistung.

Die Umwelterklärungen des HLUG liegen zum Download im PDF-Format vor:

Gerne können Sie auch ein Exemplar in Papierform erhalten.


Die Anforderungen der EMAS-Verordnung schließen diese der
ISO-Norm 14001 zum Umweltmanagement ein.


Für Interessierte halten wir unser Zertifikat nach
ISO 14001:2005 hier zum Download bereit.
Bitte klicken Sie dazu auf nebenstehendes Symbol für das ISO-Zertifikat.


Ihre Ansprechpartner zum Internen Umweltschutz und Umweltmanagement sind:

Rainer Fuchs (Umweltmanagementbeauftragter)
0611 / 6939-100
E-Mail: Herr R. Fuchs

Katja Wucher (Umweltbeauftragte)
Tel. 0611 / 6939-292
E-Mail: Frau K. Wucher

Ute Heyder (Vertretung der Umweltbeauftragten)
Tel. 0611 / 6939-295
E-Mail: Frau U. Heyder

Wir freuen uns über Ihr Interesse und möchten Sie dazu einladen, mit uns in den Dialog einzutreten. Ihre Kommentare und Anregungen sind uns willkommen!


* Rechtsgrundlagen: Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS)